Am 1. Januar 2013 löste das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) das alte Vormundschaftsrecht, stammend aus dem Jahre 1912, ab. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Personen, die aufgrund eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können.