Kinder und Jugendliche sind bei Erlernen dessen, was für ihr Überleben wichtig ist, sehr und über einen vergleichbar langen Zeitraum auf Fürsorge und Schutz sowie Unterstützung und Förderung angewiesen. Für die Entwicklung der emotionalen, sozialen, physischen und intellektuellen Kompetenzen sind starke, stabile Bezugspersonen notwendig. Primär sind die Eltern verpflichtet, für die Befriedigung der Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen und deren Entwicklung entsprechend zu fördern. Sie tragen die Hauptverantwortung für das Wohl ihrer Kinder.

In Art. 11 der Bundesverfassung wird festgehalten: „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.“

Das Kindeswohl wird insbesondere durch Vernachlässigung, physische oder psychische Misshandlung oder sexuellen Missbrauch gefährdet.

  • Die Eltern sind in der Lage und bereit, selbst Lösungen zu suchen, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Eigene Lösungen der Eltern können zum Beispiel darin bestehen, die Hilfe und Unterstützung von Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.
  • Die Eltern sind nicht in der Lage oder nicht bereit, selbst etwas gegen die Kindeswohlgefährdung zu tun. Nur in diesem Fall, wenn die Eltern ihre Elternpflichten nicht wahrnehmen, kommen Kindesschutzmassnahmen zum Zug.