Auftrag

Die Kernaufgaben bestehen in der Führung von gesetzlich angeordneten, massgeschneiderten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenschutzbereich. Bei der Ausgestaltung der Aufträge geben das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz generell die Rahmenbedingungen vor.

Ziel

Mit unseren Leistungen begleiten und vertreten wir die uns zugewiesenen Personen, erhalten und fördern nach Möglichkeit deren Selbstbestimmung und mildern damit soziale und wirtschaftliche Benachteiligung. Die oberste Prämisse lautet: So viel wie notwendig, so wenig wie möglich.

Grundhaltung

Wir respektieren alle Personen in ihrer Würde und mit ihren Rechten. Unsere Haltung ist geprägt von Offenheit, Achtsamkeit, Wertschätzung und Anerkennung.

Kooperation

Das kooperative Miteinander mit unserer Klientel, der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde KESB, den Gemeinden sowie sämtlichen Netzwerkpartnern legt den Grundstein, der für die wirkungsvolle und nachhaltige Ausgestaltung unseres Auftrags notwendig ist.

Qualität

Wir sind bestrebt, auf das sich verändernde Arbeitsumfeld mit einer hohen Flexibilität zu reagieren. Unsere Arbeitsabläufe gestalten wir schlank und effizient. Der wirkungsvolle und umsichtige Einsatz der Mittel liegt uns genau so am Herzen wie die Qualität unserer Zielerreichung.